Eine Behandlung in Vollnarkose aufgrund von „Zahnarztangst“ oder „Weißkitttelangst“ ist eine Möglichkeit für Angstpatienten.

In bestimmten medizinischen Situationen wie Anästhesieversager, hochgradiger Demenz oder Schwerbehinderung ist ein ambulanter Eingriff ein Risiko für Patient und Behandler. In diesem Fall ist eine Behandlung unter Vollnarkose indiziert.  Ein psychologisches Gutachten (wg. Zahnarztangst) und eine Einteilung nach ICD-10 ist notwendig, um die Kosten für eine Vollnarkose von der Krankenkasse erstattet zu bekommen.

Wunschbehandlungen in Vollnarkose werden daher von unseren Patienten selbst bezahlt.  Hierfür ist ein Beratungsgespräch und eine Vorstellung beim Anästhesie-Arzt notwendig.